Anrechnung von Seminaren zur Aktuarausbildung (DAV)
Nachweis zur Anerkennung von an der Hochschule erbrachten Prüfungsleistungen für die Ausbildung zum Aktuar DAV bzw. zur Aktuarin DAV
Studierende der (Wirtschafts-)Mathematik, die eine Ausbildung zum Aktuar DAV bzw. zur Aktuarin DAV anstreben, haben die Möglichkeit, sich gewisse Prüfungsleistungen, die am Lehrstuhl für Versicherungswirtschaft und Risikomanagement (Prof. Dr. Nadine Gatzert) erbracht wurden, bei der Deutschen Aktuarvereinigung anrechnen zulassen.
- Aktuell ist es möglich, sich das Grundwissensfach „Modellierung und Enterprise Risk Management“ der DAV-Ausbildung anrechnen zu lassen, falls die Prüfungen zu den beiden Vorlesungen „Versicherungs- und Risikotheorie“ sowie „Asset Liability Management (Versicherungen)“ erfolgreich bestanden wurden. Der Antrag zur Ausstellung des Nachweises ist per E-Mail mit aktuellem Notenspiegel an Frau Daniela Tagsold (wiso-vwrm@fau.de) zu richten.
- Einen Nachweis über die während des Studiums erworbenen Kenntnisse in Stochastik und Mathematik als Zulassungsvoraussetzungen für die DAV-Ausbildung können beim DAV-Korrespondent Prof. Dr. Torben Krüger beantragt werden.
- Weitere Informationen zur Ausbildung zum Aktuar DAV bzw. zur Aktuarin DAV finden Sie auf der Webseite der Deutschen Aktuarvereinigung e.V.